Krypto-News: Inaktive Coins werden vom Staat eingezogen – So schützt man sich!

Während viele Neulinge auf dem Krypto-Markt ihre Assets bei den Börsen in Sicherheit wägen, können diese nicht nur von Hackern, sondern mittlerweile auch von den Regierungen eingezogen werden. Wann es dazu kommen kann und wie sich Investoren davor schützen können, behandelt der vorliegende Beitrag.
Neues Gesetz für Einzug des Krypto-Vermögens wurden eingeführt
Kürzlich wurden in Kalifornien in den USA die beiden neuen Gesetze AB 1052 und SB 822 verabschiedet, welche das UPL-Gesetz (Unclaimed Property Law) für die digitalen Vermögenswerte erweitern.
Somit werden die inaktiven digitalen Assets von den Kryptobörsen automatisch an den kalifornischen Staat übertragen, wenn diese für länger als drei Jahre nicht bewegt werden. Denn diese gelten als sogenanntes „intangible personal property“, weshalb sie denselben Regeln wie andere nicht beanspruchte Vermögenswerte unterliegen.
Allerdings geschieht dies nicht ohne Vorwarnung. Denn der Staat Kalifornien verpflichtet die Verwahrer der digitalen Assets dazu, dass sie vor der Übertragung der Vermögenswerte an den Staat den entsprechenden Kunden darüber informieren.
Bisher gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Regelung, nach welcher inaktive und herrenlose Krypto-Assets nach einer Frist an den Staat übertragen werden müssen. Dennoch dienen die USA häufig als ein Vorbild, an dem sich auch anderen orientieren, wie die Krypto-Reserve des Landes verdeutlicht.
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So können Sie sich gegenüber dem Entzug der Coins schützen
Damit es überhaupt dazu kommt, muss das Konto für drei Jahre nicht einmal aufgerufen werden. Selbst dann sind die Verwahrer dazu verpflichtet, dass sie 6 bis 12 Monate vor Ablauf der Frist den betroffenen Kunden über die Übertragung an den Staat informieren.
Sollten die Mitteilungen an den Kunden nicht mehr zustellbar sein oder unbeantwortet bleiben, werden weitere Schritte in die Wege geleitet. Somit werden nicht einmal Transaktionen vorausgesetzt, sodass es vermutlich nur die wenigsten treffen wird.
Sollte es dennoch einmal dazu kommen, so werden die digitalen Assets nach der Feststellung der Inaktivität innerhalb der nächsten 30 Tage an einen qualifizierten Verwahrer übertragen, der bestimmte Anforderungen an Sicherheit und Compliance erfüllt.

Darüber hinaus können die eingezogenen Assets wieder von dem ursprünglichen Eigentümer zurückgefordert werden, sofern es sich um einen Irrtum handelt. Zum Schutz darf der Staat daher auch nicht nach Erhalt der Krypto-Assets diese sofort verkaufen. Stattdessen ist eine Haltefrist von 18 Monaten und eine Verkaufsfrist von 20 Monaten einzuhalten.
Darüber hinaus planen die USA eine Bitcoin-Reserve anzulegen, welche über die nächsten fünf Jahre auf 1 Mio. BTC kommen soll. Bisher wurden erst rund 200.000 durch Konfiszierungen erworben, sodass alle dazugewonnene Coins vermutlich auch nach der Haltefrist erstmal nicht so schnell verkauft werden.
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So können Sie sich noch besser vor dem Einzug Ihrer Coins schützen
Der Einzug der digitalen Assets ist nur dann möglich, wenn die zentralen Entitäten die Kontrolle über diese haben. Dies ist auch der Grund, weshalb sie ein bevorzugtes Ziel von Hackern sind. Denn mit einem Angriff lassen sich somit die Vermögenswerte von einer Vielzahl von Personen stehlen.
Eine Schutzmöglichkeit dafür bieten hingegen selbstverwahrende digitale Geldbörsen wie die Best Wallet. Bei dieser behalten die Anleger die Kontrolle über ihren sogenannten Private Key und damit den Zugangsschlüssel. Zudem nutzt der Anbieter fortschrittliche Sicherheitsverfahren, welche Keys in mehrere Anteile aufspalten, um noch sicherer zu sein.
Den Umweg und die zusätzlichen Gebühren für die Transfers zwischen Wallets und Börsen können Sie sich dank der Best Wallet ebenfalls sparen. Denn diese beinhaltet eine praktische DEX, welche darüber hinaus einen Preisvergleich mit über 300 DeFi- und 30 Cross-Chain-Protokollen nutzt, um stets für den niedrigsten verfügbaren Kurs eines Assets zu sorgen.

Dabei unterstützt die Best Wallet mehr als 60 Blockchains, sodass sich praktisch das gesamte Web3 nahtlos nutzen lässt. Sogar verschiedene Web3-Anwendungen und passende Nachrichten zu den Coins wurden implementiert. Zudem lassen sich Assets mit mehr als 100 Fiatwährungen schnell und einfach tauschen sowie für passive Einkommen staken.
Das Angebot der Best Wallet expandiert ähnlich schnell wie dessen Nutzerbasis, welche mittlerweile schon über 250.000 monatlich aktive Anwender zählt. Bald soll eine eigene Bankkarte, eine NFT-Galerie, ein MEV-Schutz, fortschrittliche Trading-Features, Sparpläne und vieles mehr hinzukommen, um die Web3-Erfahrung auf die nächste Stufe zu bringen.
Die Best Wallet unterstützt mit dem Besitz der $BEST-Coins außerdem Presales, um besonders früh in die Projekte einzusteigen und das Renditepotenzial zu steigern. Ebenso befindet sich die beliebte Geldbörsen-App selbst in ihrem Vorverkauf. Dieser hat schon eine beeindruckende Finanzierungssumme von 13 Mio. USD erzielt und bietet den Coins noch für 0,025135 USD an.
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